Regulatorische Änderungen für gefährliche Chemikalien ab dem 1. Dezember 2010
Ab dem 1. Dezember 2010 setzt die Europäische Union die neue CLP-Verordnung (CLP= „Classification, Labelling and Packaging“ - Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung) für Stoffe gemäß dem Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals - Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS), Richtlinie (EG) Nr. 1272/2008, um.
Dadurch müssen alle Hersteller von Chemikalien nur Stoffe kennzeichnen, die gemäß diesen Verordnungen hergestellt werden. Dies führt zu einer Neueinstufung vieler chemischer Stoffe und zu einer Neugestaltung aller Kennzeichnungen gefährlicher Produkte.
Bitte lesen Sie die vollständigen Informationen über GHS und REACH in den beiden PDF Dokumenten:
GHS und REACH Kundeninformation